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Hochwasser Schulung für Landwirte am 19.06.2024

18.06.2024


Aktuelle Informationen des MR Neuburg-Schrobenhausen zum Thema Hochwasser inklusive Schulung am Mittwoch, 19.06.2024.


Zum Umgang mit den Schäden aufgrund der Hochwasserkatastrophe in den letzten Tagen möchten wir, der Maschinen- und Betriebshilfsring Neuburg-Schrobenhausen e.V., Sie über Folgendes informieren:
 

  1. Hilfsprogramm „Soforthilfe Hochwasser 2024“

Wie bereits über die Presse bekannt gegeben wurde, wird für die Landwirtschaft ein bayernweites Hilfsprogramm für die vom aktuellen Hochwasser geschädigten Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (einschl. Gartenbau und Fischerei) in Bayern auf den Weg gebracht.

Unter: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/hilfsprogramm-hochwasser-2024/index.html werden die aktuellsten Informationen hierzu aufgeführt sowie zeitnah auch die Antragsformulare eingestellt.

Vorab wird darauf hingewiesen, dass die durch die Überschwemmungen entstandenen Schäden zeitnah und vor deren Beseitigung dokumentiert werden müssen! Die FAL-BY-App ermöglicht in diesem Zusammenhang georeferenzierte Aufnahmen der durch das Hochwasser geschädigten Flächen, Gebäude o. ä.. Dazu ist im Menü die Funktion „Kamera“ (anschließend Auswahl „Schlag“) für proaktive Fotos zu verwenden. Um solcherart erstellte georeferenzierte Fotos für Dokumentationszwecke im Antragsverfahren einsetzen zu können, sind Screenshots der entsprechenden Fotos aus der Galerie in FAL-BY zu erstellen.

Hierzu bieten wir am Mittwoch, den 19.06.2024 um 20:00 Uhr eine Online-Schulung an. Der Einstiegslink zu dieser Schulung ist auf der Homepage des AELF Ingolstadt-Pfaffenhofen veröffentlicht ( https://www.aelf-ip.bayern.de/landwirtschaft/foerderung/355458/index.php ).

Schäden, zu denen keine aussagekräftigen, zeitnah gefertigten Dokumentationen vorgelegt werden, können nicht ausgeglichen werden.
Grundsätzlich sind die Schäden insbesondere bei Flächenschäden über Schätzer des BBV (auch für Nicht-Mitglieder) nachzuweisen. Daher wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige BBV-Geschäftsstelle.
Im Förderwegweiser (o.g. Internetadresse) sind die Schadenspauschalen veröffentlicht, damit können Sie Ihre Schadenshöhe selbst abschätzen.

 

  1. Auswirkungen der Ereignisse auf die Flächenförderung

Grundsätzlich kann von einer Kürzung, einer Sanktion oder einem Ausschluss bei der Flächenförderung abgesehen werden, wenn die Nichteinhaltung einer Förderauflage Folge des Hochwassers/Überschwemmung und somit auf höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. In der aktuellen Förderperiode besteht die Möglichkeit, dass ganze Schadensgebiete ausgewiesen werden, in denen keine Mitteilung des Falles höherer Gewalt mehr erforderlich ist.

Im Dienstgebiet des AELF Ingolstadt-Pfaffenhofen wurden diese Schadensgebiete bereits ausgewiesen. Diese können voraussichtlich Ende dieser Woche/Anfang nächster Woche in der iBALIS-Feldstückskarte unter dem Layer „Schadensgebiete Höhere Gewalt“ geladen werden. (Menü -> Feldstückskarte -> Ebenenauswahl öffnen -> Ebene hinzufügen -> Auswahl „Schadensgebiete Höhere Gewalt).

Liegen Ihre geschädigten Flächen nicht in einem ausgewiesenen Schadensgebiet, ist zwingend die Betroffenheit sehr zeitnah per E-Mail mitzuteilen. Dies ist allerdings für die Flächenförderung nur dann erforderlich, wenn aufgrund des Hochwassers/Überschwemmungen Förderauflagen auf den betroffenen Flächen nicht mehr eingehalten werden können. Es wird in diesem Fall dringend empfohlen, auch nach Abfluss des Wassers die entstandenen Schäden auf den landwirtschaftlichen Flächen mittels FAL-BY zu dokumentieren.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an uns, wir unterstützen Sie gerne in dieser schwierigen Zeit:
Maschinen- und Betriebshilfsring Neuburg-Schrobenhausen e.V., Am Maschinenring 1, 86633 Neuburg a. d. Donau, Tel.: 08431/6770-14, Fax: 08431/6770-66