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Wahlen

Beantragung der Briefwahlunterlagen anlässlich der Europawahl am 09. Juni 2024

Hier können Sie online Ihre Briefwahlunterlagen für die Europawahl 2024 beantragen.

Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen auch mit dem personalisierten QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit einem Smartphone oder Tablet beantragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend von der Gemeinde zugestellt.


Wahl-Ergebnisse

Am Wahlsonntag, 09. Juni 2024 können ab 18.00 Uhr auf der Homepage des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen die laufend aktualisierten Ergebnisse abgerufen werden. Hier finden Sie die Aufstellung für die Gemeinde Weichering und für den gesamten Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.



Allgemeine Informationen

Am Sonntag, 09. Juni 2024 findet von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Europawahl statt.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt. Insgesamt 720 Abgeordnete werden nach der Europawahl 2024 ihre jeweiligen Mitgliedstaaten im Europäischen Parlament vertreten, darunter 96 Abgeordnete aus Deutschland.

Wer darf wählen?

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind laut § 6 Abs. 1 des Europawahlgesetzes (EuWG) alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Art. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Ihre Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 6a Abs. 1 EuWG – infolge Richterspruchs – vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Das Wahlrecht von sog. „Auslandsdeutschen“ bestimmt sich nach § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWG).

Wo kann ich wählen?

Der Wahlraum wird jedem Stimmberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Zudem besteht die Möglichkeit der Briefwahl.

Was brauche ich zum Wählen?

Wer im Wahllokal wählen will, benötigt dafür entweder seine Wahlbenachrichtigung oder einen gültigen Wahlschein. Halten Sie zusätzlich Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit, EU-Bürger Ihren Passport oder Ihre ID-Card.

Wie und wo kann ich Briefwahl machen?

Grundsätzlich kann jeder per Briefwahl wählen. Dafür soll der Stimmberechtigte so früh wie möglich nach Zugang der Wahlbenachrichtigung einen Antrag auf Wahlschein mit Briefwahlunterlagen stellen . Der Antrag kann schriftlich (u. a. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), mündlich oder online, jedoch nicht per Telefon gestellt werden. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online anzufordern. Sie können diese somit bequem von zu Hause aus u.a. mit dem QR-Code von der Wahlbenachrichtigungskarte beantragen.

Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen werden dann zugesandt. 

Weitere Informationen