Wahlen
Beantragung der Briefwahlunterlagen anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Hier können Sie online Ihre Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 beantragen.
Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen auch mit dem personalisierten QR-Code auf der Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung mit einem Smartphone oder Tablet beantragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend von der Gemeinde zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass für die Bundestagswahl verkürzte Fristen gelten. Aus diesem Grund stehen die zugelassenen Wahlvorschläge voraussichtlich erst am 31.01.2025 fest. Danach müssen die Stimmzettel erst noch gedruckt, verpackt und ausgeliefert werden.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist damit voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 möglich.
Bekanntmachungen der Gemeinde zur Bundestagswahl 2025
Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Allgemeine Informationen
Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Wer darf wählen?
Zur Wahl des Deutschen Bundestags wahlberechtigt sind laut § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes (BWG) alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Art. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihre Wohnung oder sich sonst in Deutschland gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 13 BWG – infolge Richterspruchs – vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Das Wahlrecht von sog. „Auslandsdeutschen“ und Personen mit besonderen Aufenthaltsverhältnissen ist in § 12 Abs. 2 bis 4 BWG geregelt.
Wo kann ich wählen?
Der Wahlraum wird jedem Stimmberechtigten mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Zudem besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
Was brauche ich zum Wählen?
Wer im Wahllokal wählen will, benötigt dafür entweder seine Wahlbenachrichtigung oder einen gültigen Wahlschein. Halten Sie zusätzlich Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
Wie und wo kann ich Briefwahl machen?
Grundsätzlich kann jeder per Briefwahl wählen. Dafür soll der Stimmberechtigte so früh wie möglich nach Zugang der Wahlbenachrichtigung einen Antrag auf Wahlschein mit Briefwahlunterlagen stellen. Der Antrag kann schriftlich (u. a. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), mündlich oder online, jedoch nicht per Telefon gestellt werden. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online anzufordern. Sie können diese somit bequem von zu Hause aus u.a. mit dem QR-Code von der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung beantragen.
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen werden dann zugesandt.
Weitere Informationen
- Informationen der Bundeswahlleiterin zur Bundestagswahl
- Bayerisches Landesamt für Statistik
- Informationen Deutscher Bundestag
- Bundesministerium des Innern und für Heimat