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Hundesteuer

24.10.2022

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.09.2022 eine Hundesteuersatzung erlassen. Die Hundesteuersatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Bitte beachten Sie daher, dass die Hundesteuersatzung regelmäßig den Hundehalter (Steuerschuldner) verpflichtet, den Hund unverzüglich nach Beginn der Haltereigenschaft der Gemeinde zu melden (Anzeigepflicht), um die Hundesteuererhebung zu ermöglichen.

Hundesteuer, wieso?
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die satzungsrechtlich geregelt ist. Steuergegenstand ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet Weichering durch natürliche Personen.  

Wann beginnt die Steuerpflicht?
Grundsätzlich beginnt die Steuerpflicht mit Beginn des jeweiligen Kalenderjahres oder – wenn der Steuertat-bestand erst im Verlauf eines Kalenderjahres verwirklicht wird – mit Beginn des Tages, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.

Wie hoch ist die Hundesteuer?
Die Steuer beträgt für jeden Hund jährlich 40 Euro. Die Hundesteuer für Kampfhunde beträgt jährlich 1.000 Euro.
Die Steuerschuld ist am 15. Februar eines jeden Kalenderjahres, frühestens jedoch einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, fällig.

Gibt es die Möglichkeit zur Steuerbefreiung / Steuerermäßigung?
Steuerbefreiungen bzw. Steuerermäßigungen werden auf Antrag gewährt. Weitere Informationen können Sie den §§ 2 und 6 der Hundesteuersatzung entnehmen.

Kennzeichnung der angemeldeten Hunde
Zur Kennzeichnung der angemeldeten Hunde wird von der Gemeinde ein amtliches Hundezeichen („Hundemarke“) herausgegeben.


Hundesteuersatzung

Anmeldung

SEPA-Lastschriftmandat