Informationen zur Hochwasser Soforthilfe
Hier erhalten Sie Informationen zur Hochwasser Soforthilfe.
Für Bürger
Informationen zur Hochwasser Soforthilfe erhalten Sie über die Homepage https://neuburg-schrobenhausen.de/Hochwasser2024
oder das Bürgertelefon 08431 / 57 - 557.
Weitere Informationen zu den Anträgen erhalten Sie auf der oben genannten Homepage
Antrag zur Soforthilfeaktion Haushalt.pdf
Antrag zur Soforthilfeaktion Ölschäden.pdf
Soforthilferichtlinie.pdf
Die Anträge können in der Gemeinde Weichering auch in gedruckter Form abgeholt werden.
Für Landwirte
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus hat ein Hilfsprogramm für durch Hochwasser betroffene Betriebe aufgesetzt.
Unter folgendem Link finden Sie die Einzelheiten zum Antragsverfahren: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/hilfsprogramm-hochwasser-2024/index.html
Dort sind unter dem Reiter „Merkblatt und Formulare“ auch die auszufüllenden Formulare zu finden. Der Antrag ist jedoch Stand heute noch nicht möglich.
Informationen erhalten Sie auch vom zuständigen AELF https://www.aelf-ip.bayern.de/index.php
WICHTIG: Zum Nachweis des Schadens ist eine zeitnahe, aussagekräftige Foto-Dokumentation – am besten erstellt in der FAL-BY-App – zwingend erforderlich.
Der Nachweis, dass der Schaden durch das Hochwasser ab dem 31.05.2024 entstanden ist, muss aus den Bildern hervorgehen.
Hinweis zu betroffenen Flächen mit KULAP oder Vertragsnaturschutz:
Die betroffene Fläche kann trotz einer bestehenden Verpflichtung (z.B. Schnittzeitpunkt 1. Juli) vorzeitig gemäht werden.
Dazu muss vorher über iBalis eine Mitteilung für die betroffene Fläche gemacht werden.
Verwertung von „Hochwasser-Grünland“:
Falls der Aufwuchs vom Hochwasser überschwemmten Grünlandflächen für Sie nicht mehr nutzbar ist, können Sie sich an uns wenden. Wir werden versuchen Sie weiterzuvermitteln.