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Einführung des digitalen Bauantragsverfahren im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 erfolgt die Antragstellung für die meisten Bauanträge beim Landratsamt und nicht mehr bei der Gemeinde. Bei bestimmten Verfahren bleibt die Papierform bei den Gemeinden weiterhin bestehen.

Einreichung von Bauanträgen im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

Digitale Einreichung: Ab dem 1. Januar 2025 haben Sie die Möglichkeit, Bauanträge und Unterlagen digital über die Website des Landratsamtes einzureichen. Die entsprechenden Links zur Online-Einreichung sind hier veröffentlicht. Damit wird ein digitaler Weg zur Antragstellung angeboten, was den Prozess effizienter und schneller gestalten soll.

Papieranträge: Trotz der neuen digitalen Option bleibt es möglich, die Anträge und Unterlagen weiterhin einfach in Papierform einzureichen. Auch die Papieranträge sind direkt beim Landratsamt einzureichen. Die Gemeinde wird dann über den Antrag informiert und zur Stellungnahme aufgefordert. 

E-Mail-Einreichung nicht zulässig: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass digitale Einreichungen per E-Mail (z.B. als PDF) nicht als gültige Antragstellung anerkannt werden. Dies bedeutet, dass Anträge und Unterlagen entweder über die vorgesehene Online-Plattform oder in Papierform eingereicht werden müssen.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten:

Detaillierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) werden auf der Website des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen zur Verfügung gestellt. Bei Unsicherheiten oder Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger auch direkt an das Landratsamt wenden. Dafür stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

E-Mail: digitalesbauamt@neuburg-schrobenhausen.de
Ansprechpartnerin im Landratsamt: Frau Reiner, 08431 57-309

Einreichung von Bauanträgen in der Gemeinde

Folgende Bauanträge sind weiterhin bei der Gemeinde einfach in Papierform einzureichen:

  1. Bauanträge und Abgrabungsanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  2. Isolierte Ausnahmen, Befreiungen oder Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften
  3. Anzeigen zur Beseitigung 

Ansprechpartnerin in der Gemeinde: Frau Liß, 08454 9497-24

Vereinfachung der Einreichung: Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass ab dem 1. Januar 2025 nur noch eine Ausfertigung der Unterlagen eingereicht werden muss, anstatt der bisher erforderlichen drei.