Zentrale Angelegenheiten
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Formulare
Einfaches Führungszeugnis
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.
Folgende Arten von Führungszeugnissen gibt es:
- Führungszeugnis für eigene Zwecke
(Informationen zum Führungszeugnis für eigene Zwecke) - Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(Informationen zum Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde) - Erweitertes Führungszeugnis
(Informationen zum erweiterten Führungszeugnis) - Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Die Antragstellung kann persönlich vor Ort im Rathaus der Gemeinde Weichering oder Online über die Homepage der Gemeinde Weichering bzw. über das Bundesamt für Justiz erfolgen.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Zimmer | Abteilung |
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Sabrina Gerstacker | sabrina.gerstacker@weichering.de | 08454 / 94 97-25 | 1 | Bürgerservice, Gewerbeamt, Ordnungsamt |