Berichtigung des Grundbuches bei Änderung des Familiennamens
Der Familienname im Grundbuch des Amtsgerichtes wird bei Eheschließung, Scheidung und Namensänderung nicht automatisch geändert.
Dies müsste die betreffende Person dort selbst beantragen. Es besteht allerdings keine Verpflichtung dazu.
Das Amtsgericht (Grundbuchamt) benötigt einen Nachweis wie z.B. den geänderten Personalausweis oder einen Auszug aus dem Familienbuch. Das Grundbuchamt im Amtsgericht Neuburg befindet sich im Erdgeschoss, Zimmer 8 und ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und nachmittags Montag bis Donnerstag von 13.30 bis 15.00 Uhr geöffnet.
Tel.Nr. für Rückfragen: 08431/588-114.
Falls die Änderung auf dem Postweg erledigt wird, ist eine beglaubigte Kopie des geänderten Personalausweises oder des Auszugs aus dem Familienbuch mit kurzer Antragstellung und Angabe der Flurnummer zu übersenden. Die Gebühr für die Grundbucheintragung werden nach dem Wert des Objektes berechnet. Bei einem Einfamilienhaus würde z.B. bei einem Wert von 200.000€, wenn die Ehefrau z.B. Miteigentümer ist, eine Gebühr von 13,50€ anfallen. Je größer und umfangreicher der Grundbesitz ist, desto höher sind die Gebühren.