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Fahrradfahren ohne Licht

Immer wieder stellen wir fest, dass sowohl Erwachsene als auch Kinder und Jugendliche ohne Licht fahren. Nach der Straßenverkehrsordnung ist bei Dämmerung oder Dunkelheit die Beleuchtung einzuschalten. Dies gilt auch für Fahrradfahrer.

Wer bei Dunkelheit ohne Licht fährt, gefährdet sich und andere. Dies hat bei einem eventuellen Unfall erhebliche schadensersatzrechtliche Konsequenzen zur Folge. Wir appellieren an alle Erwachsenen, ihr Licht einzuschalten und damit den Kindern und Jugendlichen ein leuchtendes Beispiel zu sein. Darüber hinaus sollten Eltern ihre Kinder auf diese Gesetzgebung und auf die Folgen einer Zuwiderhandlung verstärkt hinweisen und sie zur Nutzung der Beleuchtung anhalten.