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Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und lebenden Zäunen

Die Gemeinde weist darauf hin, dass nach dem bayer. Straßen- und Wegegesetz Sträucher und Hecken nicht in den öffentlichen Verkehrsraum, wozu auch Gehwege gehören, hineinragen dürfen.

Wir bitten alle Grundstückseigentümer, Hecken, Büsche und Bäume auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Zudem ist von den betroffenen Grundstücksanliegern sicherzustellen, dass Verkehrszeichen durch Anpflanzungen nicht verdeckt und Straßenlampen auch den Zweck erfüllen, die Verkehrsflächen auszuleuchten.

Wir bitten alle Grundstückseigentümer diesen Verpflichtungen nachzukommen.

Widrigenfalls sieht sich die Gemeinde gezwungen, die Rückschneidemaßnahmen auf Kosten der Anlieger selbst vorzunehmen. Verstöße gegen diese gesetzliche Verpflichtung können für den Grundstückseigentümer bei Unfällen zu Regressforderungen führen.